Kosten
Kostenübersicht – Privatpraxis
Es handelt sich um eine psychotherapeutische Privatpraxis. Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen orientieren sich unabhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den sogenannten Analogleistungen, welche seit 01.07.2024 nutzbar sind.
In Abhängigkeit von Ihrer Versicherungsform ergibt sich Umfang der übernommenen Sitzungen, ob die Kosten teilweise oder vollständig übernommen werden sowie welche Antragsform notwendig ist.
Online-Sitzungen werden von den Krankenkassen in der Regel wie Termine vor Ort behandelt. Hier erhalten Sie einen Überblick über mögliche Erstattungen.
Online-Psychotherapie
In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten für Online-Psychotherapie, einschließlich Online-EMDR. Gesetzlich Versicherte können eine Kostenerstattung nach vorheriger Genehmigung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden.
Ich behandle:
- Privatversicherte
- Gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren
- Beihilfeempfänger
- Heilfürsorgepatienten
- Bundespolizei, Landespolizei, Berufssoldaten, Bundesbahnbeamte
- BG-Patienten nach Arbeitsunfällen
- Selbstzahler
Privatversicherte
Bei einer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel vollständig oder anteilig übernommen. Der genaue Umfang hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Vor Beginn der Behandlung empfiehlt es sich, bei Ihrer Versicherung nachzufragen,
- wie viele Sitzungen übernommen werden,
- in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, und
- welche Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und stelle die notwendigen Formulare bereit.
Gesetzlich Versicherte
Es handelt sich um eine Privatpraxis, so dass leider nicht direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden kann. Eine Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte ist nur unter bestimmten Bedingungen (wie z.B. unzumutbar lange Wartezeit bei Kassentherapeut:innen) über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Die Kostenerstattung muss bereits vor den probatorischen Sitzungen von Ihnen beantragt und von Ihrer Versicherung bewilligt werden. Die Genehmigung erfolgt als Einzelfallentscheidung.
Wichtige Punkte auf einen Blick:
- Das Erstgespräch findet auf Selbstzahlerbasis statt. Auf Ihren Wunsch können auch weitere Sitzungen während der Bewilligungsphase als Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Es werden in der Regel keine Leistungen rückwirkend von Ihrer Versicherung übernommen – erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsantrags.
- Ich begleite Sie Schritt für Schritt beim Kostenerstattungsverfahren und stelle alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig bereit.
- Mein Honorar für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt in der Regel den 3,1-fachen Steigerungssatz. Auch nach Genehmigung des Kostenerstattungsantrags erstatten gesetzliche Krankenkassen nicht immer den vollen Rechnungsbetrag, so dass ggf. ein Eigenanteil verbleibt.
- Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund des deutlich erhöhten Zeitaufwands bei Kostenerstattungen nur eingeschränkte Kapazitäten habe.
Weitere Informationen hier:
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Außervertragliche Psychotherapie
Nach § 13 Abs. 3 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kostenerstattung für Psychotherapie, wenn kein kurzfristiger Termin bei einem Kassenpsychotherapeuten verfügbar ist – also wenn innerhalb von etwa 6 Wochen bis 3 Monaten kein freier Therapieplatz angeboten werden kann. Auch ohne Kassenzulassung können Psychotherapeuten so über die Krankenkasse abrechnen. Ziel ist, dass Sie schnell Unterstützung erhalten.
Vorgehensweise:
- Erstgespräch bei einer Kassenpsychotherapeut:in
Termin online über 116117-termine.de oder telefonisch unter 116117 vereinbaren. Lassen Sie sich ein PTV11-Formular mit Dringlichkeitscode ausstellen, das den Behandlungsbedarf und die Therapieempfehlung (Verhaltenstherapie) dokumentiert. - Absagen sammeln
Lassen Sie sich von Kassentherapeut:innen schriftlich bestätigen, dass innerhalb von ca. drei Monaten kein Therapieplatz verfügbar ist. Die Anzahl der erforderlichen Absagen hängt von der Krankenkasse ab – vorher informieren. Zudem die Koordinationsstelle der KVB unter 0921-88099-40410 kontaktieren, nach freien Plätzen fragen und die fehlende Verfügbarkeit dokumentieren. - Ärztliche Bescheinigungen einholen
Bitten Sie Ihren Hausarzt:in oder Facharzt:in für Psychiatrie um eine Dringlichkeitsbescheinigung (Nachweis für akuten Therapiebedarf) und einen Konsiliarbericht (ärztliche Abklärung für die Therapie). - Antrag auf Kostenerstattung stellen
Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung, stelle meine Unterlagen bereit und reiche alle Unterlagen gemeinsam mit Ihnen bei der Krankenkasse ein. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse erst nach Bewilligung. Bis dahin können Sie auf Wunsch Sitzungen auf Selbstzahlerbasis wahrnehmen. Alternativ senden Sie den Antrag ab und melden sich nach Rückmeldung der Krankenkasse wieder bei mir. Ich prüfe dann, ob Kapazitäten frei sind. - Entscheidung abwarten
Die Krankenkasse entscheidet im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Nach § 13 Abs. 3 SGB V gilt der Antrag als genehmigt, wenn die Krankenkasse innerhalb von fünf Wochen nicht entscheidet. In der Praxis kann die Bearbeitungszeit jedoch variieren. Nach Genehmigung können probatorische Sitzungen zur Diagnostik und Therapieplanung stattfinden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann Widerspruch gestellt werden
Heilfürsorge, Beamten- & Berufsgenossenschaftsregelungen
Die Kosten werden für Bundespolizist:innen, Landespolizist:innen, Berufssoldat:innen, Bundesbahnbeamt:innen sowie Feuerwehrkräfte und weitere Einsatzkräfte übernommen. Auch Patient:innen über Berufsgenossenschaften können die Kosten übernehmen lassen.
- Die Abrechnung erfolgt nach GOP.
- Ich berate Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen und unterstütze bei der Antragstellung.
Selbstzahler
- Die Behandlung kann vollständig privat übernommen werden.
- Keine Antragsstellung erforderlich: Direktstart möglich ohne bürokratischen Aufwand.
- Der aktuelle Satz nach GOP 3,1 liegt bei 135 € für 50 Minuten.
- Zusätzliche Leistungen (z. B. Befundberichte, Testungen) können extra berechnet werden.
Coaching und Beratung
- Diese Leistungen fallen nicht unter die Krankenkassenleistung und müssen selbst getragen werden.
- Honorare werden individuell vereinbart.
- Coaching im beruflichen Kontext kann ggf. steuerlich absetzbar sein.
AD(H)S-Diagnostik
Bei einer AD(H)S-Diagnostik werden unter anderem eine ausführliche Anamnese, standardisierte Fragebögen und spezialisierte Interviews nach den neuesten wissenschaftlichen Standards durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass eine umfassende Diagnostik von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen wird. Bei privaten Krankenkassen ist eine Kostenübernahme je nach Tarif möglich – informieren Sie sich bitte vorab über die Erstattung. Die Gesamtkosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Auf Anfrage erhalten Sie gerne einen detaillierten Kostenplan.
